[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Grundflächenzahl (GRZ) ist neben der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Baumassenzahl (BMZ) eine der Kennzahlen, die das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks bestimmen. Sie gibt gemäß § 19 BauNVO den Anteil der Fläche eines Baugrundstücks an, der überbaut werden darf. Sie stellt also die verfügbare Größe Ihres Baulandes dar. Die GRZ wird in Form einer Dezimalzahl, zum Beispiel als 0,6 angegeben. Sie dient unter anderem der Einhaltung gewisser Standards sowie zur Definierung der städtebaulichen Nutzung eines Gebietes.
Die Grundflächenzahl wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Dabei ist ihre Höhe abhängig davon, in welchem Gebiet sich das Baugrundstück befindet. Die GRZ in einem Kleinsiedlungsgebiet ist geringer als die in einem Gewerbe- oder Industriegebiet. Es ist wichtig, dass Grundstücke nicht zu einhundert Prozent bebaut werden, da unversiegelte Flächen beispielsweise der Versickerung von Regenwasser dienen.
Die Grundflächenzahl sollten Sie kennen, damit Sie die bebaubare Fläche Ihres Grundstücks ermitteln können. Nicht nur die Wohnfläche wird zur Grundfläche hinzugerechnet. Auch die Außenmauern Ihres Wohngebäudes sowie die Garagen und Stellplätze inklusive Zufahrten und alle Nebenanlagen sowie die baulichen Anlagen unter der Erde sind Teil der Grundfläche.
Mit der Grundflächenzahl errechnen Sie die Grundfläche Ihres Baugrundstücks. Beträgt die Grundflächenzahl 0,6, dann dürfen Sie 60 Prozent Ihres gesamten Baugrundstücks überbauen. Bei einer Gesamtgrundfläche von 500 m² dürfen Sie in diesem Fall 60 Prozent, also 300 m² überbauen. Die allgemeine Formel lautet: Grundstücksgröße x Grundflächenzahl = bebaubare Grundfläche. Die GRZ darf um bis zu 50 Prozent überschritten werden, allerdings darf sie nicht größer als 0,8 sein.
Die Grundflächenzahl spielt auch bei der Bewertung Ihres Grundstücks eine wichtige Rolle. Möchten Sie erfahren welche das ist?[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=”form-immolexikon”][vc_column]
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