[vc_row][vc_column][vc_column_text]Grundsätzlich dürfen genehmigungspflichtige Bauvorhaben nur im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens oder nach den Festlegungen einer Baugenehmigung realisiert werden. Die Genehmigungspflicht weicht in den einzelnen Bundesländern voneinander ab, richtet sich jedoch regelmäßig nach der Größe des geplanten Vorhabens.
Eine Bauvoranfrage ist daher immer dann angezeigt, wenn nicht sicher ist, ob ein geplantes Bauvorhaben durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden kann oder sogar der Genehmigungsfreistellung unterliegt. Daher ist in den Bauordnungen der meisten Bundesländer die Möglichkeit einer solchen formalen Anfrage gegeben, mit der frühzeitig geprüft werden kann, ob es sich für einen Bauherren lohnt, überhaupt detaillierte Bauvorlagen im Rahmen eines Bauantrages bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Da dieser meist mit einem großen Aufwand und Kosten verbunden ist, kann eine Bauvoranfrage dazu dienen, solche im Falle von nicht genehmigungsfähigen Entwürfen zu vermeiden. Zugleich bietet die Bauvoranfrage die Möglichkeit für den Bauherrn, prüfen zu lassen, welche wesentlichen bauplanungsrechtliche Vorschriften (Abstandsflächen etc.) bei seinem geplanten Vorhaben eingehalten werden müssen oder, ob dieses die Beantragung von Ausnahmen oder Befreiungen von den Festlegungen des jeweiligen Bebauungsplanes notwendig macht.
Eine Bauvoranfrage kann von jedermann und somit auch von Personen, die (noch) nicht Eigentümer eines Grundstückes sind, gestellt werden, sofern sie ein berechtigtes Interesses, wie insbesondere eine Kaufabsicht, vorweisen können. Das Ergebnis der Anfrage ist in der Regel ein Bauvorbescheid, der Rechtssicherheit für den späteren Bauantrag und damit das Bauvorhaben insgesamt schafft. Daher ist es sinnvoll, diese so detailliert wie möglich zu stellen, damit im Rahmen der Baugenehmigung keine unvorhergesehen Festlegungen getroffen werden, die sich negativ auf das Bauvorhaben auswirken könnten.
Eine Bauvoranfrage bietet somit potentiellen Bauherren die Möglichkeit, ihr Bauvorhaben auf eine etwaige Genehmigungspflicht überprüfen oder im Falle einer Genehmigungspflicht die Einhaltung der bauplanungsrechtlichen Vorschriften von der Genehmigungsbehörde frühzeitig und verbindlich beurteilen zu lassen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=”form-immolexikon”][vc_column]
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